Unsere Zuchtstätte ist offiziell gemeldet und wird von der zuständigen Behörde - der Bezirkshauptmannschaft - betreut. Grundlage dafür ist das österreichische Tierschutzgesetz.


Das bedeutet, dass wir bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen – und diese auch überprüft werden.

 

Dazu gehören unter anderem:

  • Die Zucht wird bei der Behörde angezeigt bzw. bewilligt
  • Die Elterntiere müssen gesundheitlich untersucht und tierärztlich betreut sein
  • Es müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Qualzucht vorgelegt werden
  • Haltung, Aufzucht und Umfeld werden überprüft
  • Eine Kontrolle durch den Amtstierarzt ist jederzeit möglich

Auch die Anzahl der Würfe ist gesetzlich geregelt – eine unkontrollierte Vermehrung ist also gar nicht möglich.

 

 

Für uns ist das selbstverständlich.


Verantwortungsvolle Zucht bedeutet für uns nicht nur Erfahrung und Herz, sondern auch Transparenz und überprüfbare und klare Rahmenbedingungen.